A.F.A.-Organisation

Die A.F.A.-Organisation (kurz: A.F.A.) umfasst alle der A.F.A. angeschlossenen Unterorganisationen.

Ziel

Das Ziel der A.F.A. ist die Weltherrschaft. Alle untergegliederten Organisationen dienen dazu, auf sämtlichen Ebenen der Gesellschaft dieses Ziel zu erreichen.

Hoheitszeichen

Das Wappen der A.F.A. zeigt einen Adler, im Folgenden A.F.A.-Adler genannt. Der A.F.A.-Adler ist künstlerisch derart gestaltet, dass sein Körper, seine Flügel und sein Kopf die Buchstaben A, F und A bilden. Auf seinem Kopf trägt der A.F.A.-Adler einen Irokesen, um die anarchistische Ausrichtung der A.F.A. zu unterstreichen. Auf seiner Brust trägt der A.F.A.-Adler ein Herz, das im Kontrast zum martialischen Auftreten der A.F.A. steht und für Außenstehende verharmlosend wirken soll. Der A.F.A.-Adler in seiner vollkommenen Gestalt wurde von dem A.F.A.-eigenen Künstler Ê. erschaffen.

Die Farbe der A.F.A. ist afafarben. Die Farbe entspricht dem Hex-Code FF1493.

Unterorganisationen

Mitglieder

Mitglieder der A.F.A.-Organisation sind nur ausgewählte Personen.

  • Die Katze

Die Katze ist der Herrscher des Proberaums. Er muss für jede Bandprobe die Genehmigung erteilen – wenn er will. Jetzt und in Zukunft öfter wird von der Katze überwiegend im Plural die Rede sein.

  • Ständige Mitglieder | Vorstand

Die ständigen Mitglieder bilden den Vorstand der A.F.A.-Organisation.

A.f.a.

a.F.a.

a.f.A.

Ê.

Bei Abstimmungen des A.F.A.-Vorstands sind A.F.A.+Ê. zur Anwesenheit verpflichtet. Ê. hat kein Stimmrecht. Nur so können Mehrheitsbeschlüsse gefällt werden, die regelmäßig mit mindestens 2/3-Mehrheit erfolgen müssen.

  • Weitere Mitglieder

In den einzelnen A.F.A.-Unterorganisationen können auch natürliche Personen außer der Katze, A.F.A. und Ê. Mitglied sein. Außerdem sind nicht alle der vorgenannten Mitglieder in jeder A.F.A.-Unterorganisation Mitglied.

  • Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

Mitglied in einer A.F.A.-Unterorganisation kann nur werden, wer sich um eine Mitgliedschaft bei den ständigen Mitgliedern der A.F.A. bewirbt. Er muss den Vorstandsmitgliedern persönlich bekannt sein und durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Vorstandsversammlung für würdig befunden werden, Mitglied in der von ihm gewünschten A.F.A.-Unterorganisation zu werden.

Durch positiven Vorstandsbeschluss wird nur die Mitgliedschaft in der entsprechenden A.F.A.-Unterorgansiation bestätigt, eine Vollmitgliedschaft in der A.F.A.-Organisation besteht in keinem Fall.